Der Begriff Elektronik gilt als Oberbegriff für die verschiedensten Geräte mit elektronischen Bauteilen. So fallen heute fast alle Geräte der Unterhaltungselektronik, wie Fernseher, Stereoanlagen, Computer, Videokameras, Smartphone etc. unter diesen einen Begriff. Während sich früher ein Elektronikversandhandel mit dem Versand von Bauteilen und Schaltungen der Elektrotechnik beschäftigte, ist heute unter dem Begriff er ein Einzelhändler zu verstehen, der Geräte mit integrierten Schaltungen, wie Fernseher, Computer etc. verkauft. Mit dem Elektro-/Elektronikgeräte-Gesetz hat der deutsche Gesetzgeber den Inhalt der RL 2002/95, der RL 2002/96 und der RL 2008/112 in das deutsche Recht umgesetzt. Der Begriff Elektronik umfasst viele verschiedene Geräte und Gegenstände. So tragen zum Beispiel diverse, relativ einfache elektronische Schaltungen in ihrem Namen das Wort Elektronik, so wie beispielsweise die Motorelektronik eines Autos oder die Steuerelektronik einer Waschmaschine.
Allgemeines über Elektronikartikel, Nutzungsdauer
Ohne den Einsatz der Elektronik kann man sich das tägliche Leben heutzutage kaum mehr vorstellen. Eine riesige Auswahl von unterschiedlichen elektronischen Geräten für den Elektronikfreak gibt es hier. So zum Beispiel modernste Fernseher mit aktueller Technologie, Videorecorder, DVD-Player, Smartphone und andere hochwertige Elektronikartikel zu günstigen Preisen erwerben. Die in Elektronikgeräten oftmals vom Hersteller eingebaute Obsoleszenz ist für den Verbraucher ein Ärgernis. Die Hersteller provozieren die bewusste Reduktion der Nutzungsdauer eines Produktes, die Obsoleszens, um den Absatz durch Ersatzkäufe zu steigern. Dies kann durch technische Maßnahmen (z. B. Sollbruchstelle) oder durch psychische Maßnahmen (neue Modelle) erfolgen. Kunden kaufen dann das Ersatz- oder vermeintliche Nachfolgemodell.
Allgemeines über Elektronikartikel, Rücknahme von Elektronikartikel
Die EU regelt mit der Richtlinie RL 2002/96 das Einsammeln und Verwerten von Elektronikschrott und elektronischen Altgeräten. Zudem wird die Verwendung giftiger Substanzen in Elektrogeräten durch die Richtlinie RL 2002/95 eingeschränkt. Zu diesem Zwecke werden den Herstellern (zu ihnen zählt auch, wer Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen weiterverkauft sowie der Importeur von Geräten aus dem Ausland) weitgehende Pflichten auferlegt.
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