3. Dezember 2024
rauchmelder

Der Rauchmelder – ein kleiner Lebensretter

rauchmelderBei einem Rauchmelder handelt es sich um ein fest montiertes Gerät, das einen lauten Alarm abgibt, wenn ein Brand unbemerkt bleibt. Befindet sich der Melder nicht in einer Wohnung, so könnten die Bewohner, bei einer Brandgefahr im Schlaf ersticken.

Viele Rauchmelder haben eine Lithiumbatterie – diese ist fest verbaut und lässt sich nicht herausnehmen. Die Einsatzdauer beträgt laut Hersteller mindestens 10 Jahre. Der Vorteil hierdurch resultiert sich aus den ersparten Piep-Tönen mitten in der Nacht, die einen Bewohner nicht aus dem Schlaf reißen können, falls eine leere Batterie signalisiert wird.


Ein Feuer entsteht selten schlagartig – es vergehen Stunden, bis sich am Ende Flammen ausbreiten. Der Rauchmelder warnt die Bewohner frühzeitig – somit können sie schnell die Feuerwehr rufen oder einen kleinen Brand sogar selbst löschen.
Es ist sinnvoll, dass die Installation von Rauchmeldern, durch Funk abläuft. Ein großes Haus mit vielen Zwischentüren dämpft den Alarm-Ton. Das Funknetz hat die Eigenschaft, andere Melder bei einem verdächtigen Rauch, anzufunken, so dass alle gemeinsam ertönen.

Die Rauchmelder im Praxistest

Diese Gerätschaften werden immer wieder von Instituten geprüft. Bei JK Rauchmelder werden diese unter die Lupe genommen.

Die Rauchmelder sollten laut Gesetz, die Zertifizierung DIN EN 14604 vorweisen. Diese ist seit 2008 Pflicht für jeden Melder. Sie schreibt vor, dass der Rauchmelder eine vorgegebene Mindestlautstärke überschreiten und einen Testknopf besitzen muss. Außerdem muss das Gerät einen Batterieaustausch signalisieren – dieses Signal muss mindestens 30 Tage davor entstehen.

Bestimmte Prüfungen, die beispielsweise bei Stiftung Warentest durchgeführt werden, spezialisieren sich auf Rauchmelder. Sie entsprechen dabei natürlich den gesetzlichen Normen. Hierbei werden folgende Merkmale zum Test herangezogen, die ein Rauchmelder aufweisen muss:

  • Die Zuverlässigkeit der Alarmierung
  • Der Schwierigkeitsgrad der Montage
  • Die Qualität des Gerätes
  • Realistische Produktdeklaration
  • Akustik des Signals

Die Aspekte werden zu einer Gesamtnote berechnet, um die Testsieger zu ermitteln.

Während einer Prüfung erwies sich ein Gerät als mangelhaft, da es in einem Brandversuch keinen Alarm ausgelöst hat – es handelte sich hierbei um das teuerste Produkt.

Die gesetzlichen Richtlinien

Die Norm fordert, dass der Rauchmelder mindestens vier Minuten lang, mit mindestens 82 Dezibel erklingen muss. Im Test erwiesen sich die Töne der Warnmelder jedoch als ungleichmäßig – die vorgegebenen Dezibel wurden auch nicht erreicht.

Im Praxistest konnten die Geräte in der Regel gut abschneiden.
Bald besteht eine bundesweite Einbaupflicht der Rauchmelder. Diese besagt, dass die Geräte im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, auszustatten sind.

Die Rauchmelder sind so anzubringen, dass ein Brand diese ungehindert erreichen kann. Normalerweise reicht ein Gerät pro Raum. Sie müssen mittig, an der Decke des Zimmers platziert sein.

Die Funktionsfähigkeit der Melder muss mindestens einmal im Jahr geprüft werden. Hierzu wird die Prüftaste – welche laut Gesetz Pflicht ist – aktiviert. Die Öffnungen der Geräte müssen frei von Verschmutzungen sein und gereinigt werden.

Der Fall Nordrhein-Westfalen

Die Bemessung der vorgeschlagenen Übergangsfrist für den Wohnungsbestand, wird zum Beispiel für NRW bis zum 31.12.2016 begründet. Dies resultiert sich durch den Wohnungsbestand, der zahlenmäßig größer ist als die Neubauten. Sie sollen möglichst zügig mit den Warnsystemen ausgestattet werden. Es bestünde die Gefahr, dass bei einer kürzeren Nachrüstungspflicht, die Eigentümer von großen Wohnungsbeständen überfordert wären und Engpässe bei der Beschaffung eintreten könnten.

In anderen Bundesländern besteht ebenfalls die Nachrüstungspflicht. Aus diesem Grund fällt der Ablauf der Frist in Nordrhein-Westfalen in die Lücke zwischen den anderen Ländern.

(Bilderquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)

Schreibe einen Kommentar